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Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei ALG-II

Eine Frage der sozialpolitischen Verantwortung

Kreis Lippe. Wie in der lippischen Presse in den letzen Tagen zu lesen war, fordert die SPD zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises vom Kreistag einen Beschluss über eine grundsätzliche Kostenübernahme für Verhütungsmittel von ALG-II–Empfängerinnen. Die LINKE.LIPPE unterstützt diese parlamentarische Initiative und fordert den Kreistag darüber hinaus auf, sich der weiter reichenden Bedeutung seiner Entscheidung bewusst zu sein. Das Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit muss von den Entscheidungsträgern zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht werden. Auch langfristige finanzielle Erwägungen können nur dazu führen, dass die Entscheidung für einen solchen Fonds mit bürokratischem Minimalaufwand fallen muss.

Die „freiwillige“ Beschlussfassung auf Kreisebene ist überhaupt erst notwendig geworden, weil eine entsprechende Kostenübernahme durch das Bundesfamilienministerium abgelehnt worden ist: Da gegenwärtig die Übernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel keine gesetzlich verordnete Sonderleistung, sondern eine freiwillige Leistung der Kreise darstellt, wird bei der Beantragung in den Regionen ausgesprochen unterschiedlich entschieden. Das gesamte Bewilligungs- und Antragsverfahren ist in verschiedenen Kommunen und Kreisen völlig unterschiedlich organisiert. Es ist daher reine Glückssache der Betroffenen, ob sie in der Kommune X wohnen, wo die Kostenübernahme erfolgt, oder ob sie in Kommune Y im Regen stehen, ob sie ein bürokratischer Spießrutenlauf erwartet, oder ob einfache Bearbeitungswege vorhanden sind. Lippe sollte sich den Kreisen, in denen eine Kostenübernahme erfolgt, schleunigst anschließen, um die bestehenden Ungerechtigkeiten abzustellen.

Evelin Menne, Kreissprecherin der LINKEN: „Beim Bereich der Empfängnisverhütung handelt es sich um das von der Bundesrepublik anerkannte `Menschenrecht der sexuellen und reproduktiven Gesundheit`. Ganz offensichtlich ist mit einem Betrag für die gesamte Gesundheitspflege von 12,25 - 13,24 € / Monat (je nach Quelle) für die betroffenen Frauen kein gleichberechtigter Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln möglich. ALG II – Empfängerinnen sind also in ihrem Recht auf eigenständige Familienplanung nachhaltig eingeschränkt. Somit wird aus der Sicht der LINKEN mit dem Ist-Zustand in Lippe ein Menschenrechtsverstoß praktiziert, wogegen der Kreistag dringend die notwendigen Schritte einleiten muss. Es handelt sich hierbei auch um die Frage nach sozialpolitischer Verantwortung. Wie diese Entscheidung ausfallen wird, ist ein Indiz für die Glaubwürdigkeit unserer Kreistagspolitiker.“

Neben der sowieso vorhandenen Einschränkung auf Grund der von vornherein zu niedrig kalkulierten Hartz-IV-Regelsätze und der zusätzlich noch gestiegenen Lebenshaltungskosten, kann und darf es nicht sein, dass die Wahl oder überhaupt die Nutzung von Verhütungsmitteln an einer finanziellen Notlage scheitert. Im Zweifelsfalle müssten die Kommunen und ARGEn dann die Folgekosten tragen, die für ein ungeplantes und ungewolltes Kind auf lange Sicht gesehen mit Sicherheit wesentlich höher liegen. Das Argument, dass die finanziellen Mittel für den notwendigen Fonds nicht vorhandenen seien, widerlegt sich also bei zukunftsgerichteter Finanzplanung von selbst, zumal die errechnete Summe „maximal im unteren fünfstelligen Bereich“ angesiedelt sein wird.

Darüber hinaus fordert DIE LINKE.LIPPE selbstverständlich, dass die Ungleichbehandlung in den verschiedenen Kreisgebieten durch eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene aufgehoben wird. Hier ist selbstverständlich auch und gerade die SPD zum konsequenten Handeln gezwungen, weil sie als verantwortliche Regierungspartei für die Entstehung Hartz IV-Gesetze zuständig war, und nun auch die Umsetzung dieser Gesetze als Regierungspartei in Berlin mitverantwortet.